Liste des Gebäudeinventars nach Art 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791
Das Europäische Klimagesetz setzt sich zum Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein.
Ein wesentliches EU-Etappenziel ist die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Oktober 2023 trat daher die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Kraft, die im Rahmen des “Fit für 55”-Pakets verabschiedet wurde.
Die Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, diese Richtlinie bis spätestens zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen.
Für Gemeinden sind Artikel 5 und Artikel 6 der Richtlinie von besonderer Bedeutung. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Informationen zur konkreten nationalen Umsetzung gegeben werden.
Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr.
Die Gebäude Inventarliste Pitten 2025 laden Sie sich bitte hier herunter.pdf (5.05 MB)