Winterdienst und Schneeräumung

Schneeräumung

Die winterliche Jahreszeit hat begonnen. Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleistein, möchten wir Ihnen die geltenden Regerlungen zur Schnee- und Eisbeseitigung in Erinnerung rufen. 

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die an ihre Liegenschaft angrenzenden Gehwege zwischen 06:00 und 22:00 Uhr von Schnee zu räumen, sowie bei Glätte zu streuen. Diese Pflicht ist bei Bedarf auch mehrfach am Tag zu erfüllen.

Unsere Gemeindearbeiter sind ebenfalls bemüht diese Arbeiten zu erledigen, dennoch liegt die Haftung beim Eigentümer.

Bitte beachten Sie:

  •  Schnee ist auf dem eigenen Grundstück oder am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Verkehr und Anwohner nicht behindert werden.

Fahrzeuge sind nach Möglichkeit auf Eigengrund abzustellen. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein. Sollte für den Schneepflug zu wenig Platz sein, ist mit Einschränkungen bei der Schneeräumung und Splittstreuung zu rechnen.

Die Einhaltung dieser Regeln dient der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger und hilft Unfälle zu vermeiden.

25.11.2025 09:35

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit PinterestWeiterleiten mit Twitter