Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Personen mit fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Heiratsurkunden aller früheren Ehen
Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren
Ehegatten)
Kinder: Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung (Ing.,Diplom)
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):
Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das
Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (meist 6 Monate)
Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer
Überbeglaubigung bzw. Apostille.
Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen. Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden
sie auf der Internetseite www.sdgliste.justiz.gv.at
Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin stattfinden.