Eheschließung

 

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Amtlichen Lichtbildausweis
    Geburtsurkunde
    Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Personen mit fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
    Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
    Heiratsurkunden aller früheren Ehen
    Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren
    Ehegatten)
    Kinder: Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
    Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung (Ing.,Diplom)
    

Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):
    Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das
    Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (meist 6 Monate)
    Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
    Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer
    Überbeglaubigung bzw. Apostille.
    Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen. Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden
    sie auf der Internetseite www.sdgliste.justiz.gv.at

 Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin stattfinden.

Zuständig

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